Aktuelles zur Umsetzung der Strompreisbremse

Zur finanziellen Entlastung von Energiekosten und zur Sicherstellung der Versorgung in Deutschland hat die Bundesregierung Preisbremsen für Gas, Strom und Wärme eingeführt.

Die Strompreisbremse tritt zum 01. März 2023 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Dementsprechend greift die Strompreisbremse erstmals mit der Abschlagszahlung für den Monat März und gleichzeitig erfolgt dann die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar.

Ein Schreiben mit detaillierten Erläuterungen zur Strompreisbremse erhalten alle unsere Kundinnen und Kunden vor der oben genannten Abschlagszahlung für den Monat März. Kurz erklärt funktioniert die Strompreisbremse für Abnahmestellen bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt die Bundesregierung den Teil des Arbeitspreises der über dem Referenzpreis von 40 ct/kWh liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde ist der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis zu zahlen.

Übrigens: Wenn Sie mehr als 20% des prognostizierten Jahresverbrauchs einsparen, liegt Ihr Strompreis am Jahresende unter dem Referenzpreis von 40 ct/kWh – Strom sparen lohnt sich in diesem Jahr also deutlich.

Derzeit arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung der Strompreisbremse, wobei eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachtet und im Rahmen des Massengeschäfts korrekt abwickelt werden müssen. Diese Komplexität bringt die gesamte Energiewirtschaft und deren IT-Dienstleister an ihre Kapazitätsgrenzen.

Wir bitten insofern um Verständnis, sollte es bei der Umsetzung zu Verzögerungen kommen. Sie können jedoch sicher sein: Unsere Kundinnen und Kunden brauchen sich um nichts kümmern – alle berechtigten Kundinnen und Kunden erhalten die Entlastung automatisch.

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Da das Anfrageaufkommen in unserem Kundencenter zeitweise deutlich erhöht ist, kann die Kontaktaufnahme eventuell etwas mehr Zeit als üblich in Anspruch nehmen.

Ergänzende Informationen zur Strompreisbremse erhalten Sie hier:

– FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Link

– FAQ der Verbraucherzentrale: Link

--> Online-Rechner für die Strompreisbremse