Abwendungsvereinbarung

 

Wenn Sie kurz vor der Unterbrechung Ihrer Stromversorgung stehen und diese verhindern möchten, erhalten Sie mit der Sperrandrohung von uns ein Angebot für eine Abwendungsvereinbarung.

Die Abwendungsvereinbarung sieht vor, dass Sie von uns weiterhin mit Energie versorgt werden und sich dazu verpflichten, neben Ihren Abschlägen für die aktuelle Stromlieferung zusätzlich Ihre Zahlungsrückstände in zinsfreien Raten zu bezahlen.

Hier können Sie sich ein Muster ansehen: Abwendungsvereinbarung

Hierbei ist zu beachten, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist, wenn Sie vor der angekündigten Unterbrechung unterschrieben, vollständig und korrekt ausgefüllt bei uns eingeht. Nur so vermeiden Sie weitere Kosten und können die drohende Unterbrechung Ihrer Stromversorgung abwenden.

Haben Sie noch Fragen oder benötigten Sie Hilfe? Melden Sie sich bei uns! Gemeinsam mit Ihnen schauen wir, wie wir eine Lösung für beide Seiten finden.

Ihr Ansprechpartner

Axel Ebert
Tel.: 09372 9455-44
E-Mail: axel.ebert@ezv-energie.de