Ihre Fragen – unsere Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Strom-Produkten. Klicken Sie einfach auf die Frage, die Sie interessiert. Gerne können Sie sich auch jederzeit persönlich an uns wenden.
Strompreis
Die Kosten der Stromprodukte für Privat- und Gewerbekunden setzen sich aus einem festen Grundpreis und einem Arbeitspreis nach individuellem Verbrauch zusammen. Das ist übersichtlich und hat sich bewährt.
Der Grundpreis deckt die fixen Kosten des Versorgungsunternehmens ab und wird für die Bereitstellung der Energie erhoben.
Der Arbeitspreis deckt insbesondere die variablen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Stromverbrauch stehen. Die Kosten setzen sich zusammen aus Steuern und Umlagen, Netzentgelten, die von den Netzbetreibern für den Transport und die Weiterverteilung von Strom erhoben werden, sowie den Kosten für den Stromeinkauf.
Ihr Nettopreis setzt sich aus dem Arbeitspreis zuzüglich der Stromsteuer (derzeit 2,05 ct./kWh)
zusammen.
Soweit ein Verrechnungspreis separat ausgewiesen ist (d. h., wenn dieser nicht in den Grundpreis integriert ist), deckt er insbesondere die Kosten, die für die Messung und Abrechnung Ihres Strom entstehen.
Mit dem Leistungspreis werden die fixen Kosten für den Bezug (Einkauf) des Stroms abgedeckt.
Rechnung & Abschlag
Ihr Abschlag errechnet sich aus Ihrem Verbrauch der letzten Jahresabrechnung oder bei Neueinzug von dem durchschnittlich zu erwartenden Jahresverbrauch. Der Abschlag kann auch individuell nach Ihren Wünschen angepasst werden.
Ihren Abschlagsplan können Sie auf der ersten Seiten Ihrer Stromabrechnung oder auf Ihrem Begrüßungsschreiben ersehen.
Ihren Energieverbrauch rechnen wir einmal jährlich zum Jahresende ab. Hierzu erhalten Sie im Dezember eine Ablesekarte, mit der Sie uns den Zählerstand online oder auf dem Postweg mitteilen können. Ihre Rechnung erhalten Sie im Januar auf dem Postweg.
Umzug
Ja, Sie müssen Ihren Vertrag kündigen, wenn Sie ausziehen. Wir benötigten zu Ihrem Auszugstermin Ihren Zählerstand und Ihre neue Rechnungsadresse. Gerne können Sie uns die Daten per Mail, telefonisch oder auf dem Postweg mitteilen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Umzug leicht gemacht.
Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen:
Bei Auszug:
- Ihre Kundennummer
- Bisherige und neue Anschrift
- Umzugsdatum
- Zählernummer und Zählerstand der alten Anschrift
Bei Einzug:
- Neue Anschrift
- Einzugsdatum
- Zählernummer und Zählerstand der neuen Anschrift
- Bankverbindung, wenn Abbuchung gewünscht
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Umzug leicht gemacht.
Ja, Sie können uns Ihren Nachmieter melden. Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, dass Sie nach Ihrem Auszug nicht für dessen Verbrauch zahlen müssen.
Vertrag & Tarif
Die Energieversorgung erfolgt ununterbrochen, außer bei Sperrung des Zählers. Daher kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande, sobald die bereitgestellte Energie von Ihnen genutzt wird und sofern kein Liefervertrag mit einem Versorger besteht.
Wenn Sie zur EZV wechseln möchten, übernehmen wir das für Sie. EZV kündigt Ihren bestehenden Vertrag, sofern Sie nicht selbst gekündigt haben.
Falls Sie umziehen, müssen Sie Ihren aktuellen Versorger zuerst selbst kündigen. Genauso geht’s, wenn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel durch eine Preisanpassung Ihres aktuellen Versorgers) zusteht.
Na klar. Unsere aktuellen Tarife bestehen zu 100% aus Ökostrom. Der Ökostrom vom EZV stammt ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen. Dies bestätigt das Umweltbundesamt (Herkunftsnachweisregister).
Zähler & Ablesung
Dann schätzen wir auf Basis der aktuellsten Daten, die uns vorliegen: Meldungen des Netzbetreibers und Ihr letzter Jahresverbrauch. Teilen Sie uns bitte trotzdem Ihren aktuellen Zählerstand mit.
Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrem Zähler im Keller, Treppenhaus oder seltener in der Wohnung. Die Zählernummer besteht je nach Netzbetreiber nur aus Zahlen oder Zahlen und Buchstaben. Auf Ihrem Zähler können jede Menge unterschiedlicher Nummern aufgebracht sein.
- Bei der Zählernummer handelt es sich NICHT um die rotierenden Ziffern.
- Bei neueren Zählern befindet sich die Zählernummer meistens in der Nähe des Strichcodes.
Einmal im Jahr bitten wir Sie im Dezember, uns Ihren aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Es empfiehlt sich, den Zähler auch tatsächlich abzulesen – dann bezahlen Sie nur für den Strom, den Sie tatsächlich verbraucht haben. Andernfalls kommt es zu einer Schätzung.
Wenn Sie einen klassischen Eintarifzähler haben, finden Sie an diesem ein Rollen-Zählwerk. Dieses zeigt den aktuellen Stromzählerstand in Kilowattstunden (kWh) an. Bitte lesen Sie den Zählerstand nur bis zu der Kommastelle ab, den roten Bereich danach können Sie ignorieren.
Den Doppeltarifzähler richtig ablesen
Auf einem Doppeltarifzähler haben Sie zwei Rollen-Zählwerke wie auf unserer Abbildung. Eines steht für „HT“ Hochtarif und eins für „NT“ Niedertarif.
Zählerstand HT
Hier zeigt der Stromzähler an, wie viel Strom in kWh zum Hochtarif verbraucht wurde. Bitte lesen Sie den Zählerstand nur bis zu der Kommastelle ab, den roten Bereich danach können Sie ignorieren.
Zählerstand NT
Hier sehen Sie auf dem Stromzähler, wie viel Strom in kWh zum Niedertarif verbraucht wurde. Bitte lesen Sie den Zählerstand nur bis zu der Kommastelle ab, den roten Bereich danach können Sie ignorieren.
Der digitale Stromzähler verfügt über ein elektronisches Display, dass Ihren Zählerstand anzeigt. Die Anzeige zwischen den einzelnen Tarifkennzeichen/Zählwerken wechselt automatisch alle zehn Sekunden. Wenn Sie einen Zweitarifzähler haben, werden die beiden Zählwerke 1.8.1 und 1.8.2 abwechselnd jeweils für zehn Sekunden eingeblendet.
1. Tarifkennzeichen
- 1.8.0 = Bezug Eintarif
- 1.8.1 = Bezug Hochtarif (HT)
- 1.8.2 = Bezug Niedertarif (NT)
- 2.8.0 = Erzeugung bzw. Einspeisung
2. Aktueller Zählerstand