Stromnetz

Netzgebiet/Netzdaten

Unser Strom ist überall: im Haushalt, im Gewerbe und in der Industrie.

Immer wenn Sie Strom nutzen, erteilen Sie uns einen Lieferauftrag oder beanspruchen unser Netz zur Belieferung. Wir versorgen unser Gebiet über mehrere Übergabestationen und verteilen den Strom über unser 20-kV-Netz sowie das 0.4-kV-Niederspannungsnetz.

Was Sie über uns wissen sollten

Das Leitungsnetz des EZV-Energie setzt sich aus ca. 100 km Mittelspannungskabel und -leitungen sowie aus ca. 387 km Niederspannungskabel und -leitungen zusammen. Im Netz befinden sich über 130 Transformatorstationen, mit deren Hilfe die Energie auf das Niederspannungsnetz an unsere Kunden übertragen wird.

Kabeleinweisung

Planen Sie Grab-, Bagger- oder Tiefbauarbeiten in der Nähe unserer Versorgungsanlagen?

Zur Reduzierung von Risiken bei der Planung und der Ausführung von Tiefbauarbeiten ist es notwendig, Pläne zur Lage von Ver- und Entsorgungsleistungen einzusehen. Für unser Versorgungsnetz stellen wir Ihnen gern entsprechende Informationen bereit.

Um eine Auskunft zu ermöglichen, übermitteln Sie uns bitte folgende Informationen:

  • Kontaktdaten
  • Grund der Planauskunft
  • Ort der Planauskunft (Ort, Straße, Hausnummer und/oder Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Lageplan des betroffenen Bereichs mit Eintragung der vorgesehenen Maßnahmen
  • Geplanter Zeitpunkt der Arbeiten

Ihre Anfrage richten Sie bitte frühzeitig an kabeleinweisung@ezv-energie.de

Wir werden diese dann, wenn möglich, innerhalb weniger Werktage beantworten.

Informationen zu Arbeiten in der Nähe unserer Versorgungsanlagen entnehmen Sie bitte unseren Anweisungen zum Schutz unterirdischer Kabelleitungen.

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Netzzugang

Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben laut § 20 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen, einschließlich möglichst bundesweit einheitlicher Musterverträge, Konzessionsabgaben und unmittelbar nach deren Ermittlung, aber spätestens zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr Entgelte für diesen Netzzugang im Internet zu veröffentlichen.

Für den Bereich Netzzugang stehen Ihnen folgende Formulare zum Download zur Verfügung.

Netzentgelte

Das in 2011 novellierte EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommen wir hiermit nach. Der EZV Energie+Service GmbH hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze ermittelt und darauf aufbauend die Netzentgelte für das kommende Jahr kalkuliert. Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt, jeder Nutzer des Netzes zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Der EZV garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.

In den Netzentgelten sind enthalten:

  • Kosten der vorgelagerten Netz- und Umspannebenen,
  • Nutzung der Netzinfrastruktur (Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen usw.),
  • Bereitstellung der Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufbau)
  • Deckung der beim Stromtransport auftretenden Netzverluste.

Anhand unseres Preisblattes können Sie das für Sie relevante Netzentgelt ermitteln. Wir weisen darauf hin, dass Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens zum 1. Januar des nächsten Jahres vorbehalten bleiben müssen. Dies ergibt sich insbesondere aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte, auf die wir keinen Einfluss haben. Die Änderungen können sich jedoch beispielsweise auch aufgrund anderer regulatorischer Vorgaben ergeben.

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Marktkommunikation

Jedes System hängt davon ab, dass der eine weiß, was der andere wünscht und macht. Zur reibungslosen Durchführung der Marktkommunikation benötigen Sie einige Informationen und Formulare, die Sie sich hier herunterladen können.

Nutzen Sie ferner jederzeit unsere Servicenummer 09372-9455-38, wenn Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben.

Verträge

Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorger für das Netzgebiet des EZV (siehe Netzgebiet/Netzdaten) ist nach § 36 Abs. 2 EnWG und Feststellung zum 01.07.2021:
EZV Energie- und Service GmbH & Co. KG Untermain, Landstraße 47, 63939 Wörth am Main.

Diese Feststellung gilt für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024.