Energiehändler geben sich an der Haustüre als EZV-Mitarbeiter aus
Die EZV warnt erneut vor Betrügern, die sich an der Haustür als Beauftragte der EZV ausgeben oder angeblich von den „Stadtwerken“ kommen. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen versuchen sie, Energielieferverträge für fremde Unternehmen abzuschließen.
„Wir hören in letzter Zeit wieder vermehrt von solchen Haustürgeschäften. Mal heißt es, es gäbe einen neuen Tarif, der wesentlich günstiger sei als der bisherige. Oder man müsse die vorliegenden Informationen überprüfen. Letztlich geht es den unseriösen Vertretern darum, an persönliche Daten zu gelangen. Damit kann der alte Versorgungsvertrag gekündigt und ein neuer bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden – oft ohne dass die Betroffenen davon etwas mitbekommen. Die neuen Verträge sind häufig mit deutlich schlechteren Konditionen und längeren Laufzeiten verbunden“, erklärt EZV-Geschäftsführer Stefan Baar.
Im Zweifelsfall sollten Kunden einer Vertragsänderung nicht voreilig zustimmen und keine Angaben zu laufenden Verträgen, Lieferanten oder Zählernummern machen. Außerdem ist es ratsam, sich den Namen, die Telefonnummer und die Adresse des Ansprechpartners geben zu lassen.
„Wir stehen nie unangemeldet vor der Tür. Hausbesuche machen wir nur nach vorheriger Terminvereinbarung oder Ankündigung. Und wir legitimieren uns immer mit einem Dienstausweis“, ergänzt Baar. Diesen sollte man sich zeigen und überprüfen lassen.
Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dieser Zeitraum beginnt mit Erhalt des ersten Schreibens des neuen Versorgers. Auf diese Widerrufsmöglichkeit ist ausdrücklich hinzuweisen. Fehlt dieser Hinweis, kann sich die Frist auf mehr als ein Jahr verlängern. In bestimmten Fällen besteht sogar ein unbefristetes Widerrufsrecht.
Bei sämtlichen Fragen dazu helfen die Servicemitarbeiter des Kundenzentrums unter der Telefonnummer 09372 9455-0. Dies gilt auch für unbeabsichtigt zustande gekommene Verträge.