Alles geregelt beim Umzug: Neue Fristen für An- und Abmeldung

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für den Anbieterwechsel. Wer umzieht, sollte die An- oder Abmeldung rechtzeitig planen. So bleibt die Versorgung am neuen Wohnort von Anfang an gesichert. Eine rückwirkende Anmeldung ist dann nicht mehr möglich.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt es sich, den Umzug mindestens 14 Tage im Voraus zu melden. So können alle Schritte pünktlich eingeleitet werden. Bei späterer Abmeldung läuft der bisherige Vertrag weiter. Wird die Anmeldung verspätet vorgenommen, sorgt die Versorgung im Grundversorgungstarif für eine unterbrechungsfreie Lieferung, bis der gewünschte Vertrag startet.

Die gute Nachricht: Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regeln betreffen nur die technische Abwicklung zwischen Anbieter und Netzbetreiber. Diese Prozesse erfolgen künftig digital und einheitlich. Der Wechsel wird dadurch schneller und komfortabler.

Für die Anmeldung ist künftig die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) erforderlich. Diese elfstellige Nummer ist fest mit der Verbrauchsstelle verbunden. Sie steht auf der letzten Rechnung.

„Wir haben alle Vorbereitungen getroffen, um unseren Kunden weiterhin eine einfache und sichere Energieversorgung zu bieten. Wer den Umzug rechtzeitig meldet, profitiert von einem reibungslosen Ablauf. Im Kundenservice stehen wir bei Fragen gerne zur Verfügung und beraten persönlich und individuell”, so Stefan Baar, Geschäftsführer der EZV.

Tipp: Die EZV empfiehlt, sich frühzeitig zu melden, sobald ein Umzugstermin feststeht. So bleibt die Stromversorgung lückenlos und alle Formalitäten sind schnell erledigt.


Die wichtigsten Punkte im Überblick!

  • An- und Abmeldung mindestens 14 Tage im Voraus
  • Keine rückwirkenden Ein- und Auszugsmeldungen mehr möglich
  • Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zukünftig erforderlich
  • Stromversorgung wird bei Lücken durch Grundversorgung sichergestellt
  • Zählerstand bei Ein- und Auszug dokumentieren (z. B. per Übergabeprotokoll)
  • Ihre Vertragsbedingungen bleiben unverändert